Zur Startseite Eck.Dose

Der Blog des Goldseelchen-Verlags
für Tagfalter und Nachtdenker

Der Blog des Goldseelchen-Verlags



Kommentar zum Berliner „Gebetsverbot“

Gebet und Ritual


Für eine größere Ansicht anklicken.
Bild: Uli
 (© Eckdose)

„Junger Muslim darf nicht in der Schule beten“, titelt die „Zeit“. Armer Yunus M., dass nicht nur Lehrer seine Religionsfreiheit einschränken, sondern auch noch die Gerichte. Wäre es hier tatsächlich um Religionsfreiheit und den Wunsch, zu beten, gegangen, würde ich der Ansicht zustimmen, dass hier ein allgemeiner Angriff auf die Überzeugungsfreiheit von Christen, Muslimen, sogar von Atheisten gestartet wurde. Mir stellt sich – möglicherweise durch ein verschobenes Bild dessen, was Gebet sein soll – das Urteil nur als Einzelfall-Entscheidung dar.

Individuelles Gebet und Gruppen-Ritual

Mit der Überschrift in den Medien klingt es so, als sei einem Glaubenden das „Gespräch mit Gott“ verboten worden. Davon abgesehen, dass weder Gott noch ein Gespräch zu ihm verboten werden können, wollte Yunus in der Pause, so schließe ich aus den Fall-Schilderungen, nicht nur ein Gespräch mit Gott führen. Er wollte dieses Gespräch im Ritual, in Gemeinschaft mit Anderen, bewusst vor anderen Schüler führen. Sonst hätten sich Lehrer auch nicht angegriffen gefühlt, und sonst hätte er – so die Berichte – den ihm später von Gerichten zugeschriebenen Raum auch genutzt.

Meiner Meinung nach besteht ein Unterschied zwischen dem individuellen Gebet und öffentlichem Gruppen-Ritual. In der laizistischen Türkei ist es für Muslime kein Problem, alleine in einem ruhigen Raum am Rande des Geschehens ihren Gebetsteppich auszurollen. So gingen und gehen auch andere gläubige Muslime im öffentlichen Leben in Deutschland ihrer Gebetspflicht nach.

Eine Einzelfall-Entscheidung

Der gegenwärtige Fall klingt nach Provokation einerseits und radikalen Ängsten andererseits. Mit etwas Selbstbewusstsein hätten die Lehrer das Gebet auch in der Gruppe und im Ritual ermöglichen können, ohne einen Streit vom Zaun zu brechen und ohne religiöse Formen an der Schule generell in Frage zu stellen. Der Ton macht die Musik, und darum ist der Hinweis des Gerichts, das Verbot sei eine Einzelfall-Entscheidung, für mich von Bedeutung.

Er ist zugleich eine Ohrfeige an die Schulleitung, die behauptete, Religion sei von Schule fernzuhalten. Religion ist nach Artikel 7 Absatz 3 im Grundgesetz sogar das einzige Fach, das nicht aus dem Unterricht gestrichen werden darf:

Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen [...] ordentliches Lehrfach. Unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechtes wird der Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt. Kein Lehrer darf gegen seinen Willen verpflichtet werden, Religionsunterricht zu erteilen.

Gebetsverbot auch für Christen?

Einwenden könnte man immer noch, dass hier eine Religions-Ausübung verboten wurde. Dies könnte sich auch generell gegen Christen wenden. Christen führten schließlich auch Gebete aus.

Der christlichen Religion kann ein öffentliches Gebet-Verbot – so einengend dies auch sein würde – nicht essentiellen Schaden zufügen. So überlebten auch die christlichen Gemeinschaften im Nahen Osten unter den Einschränkungen während islamischer Herrschaft. Zum Gebet heißt es ausdrücklich bei der Bergpredigt (Mt 6,5f.):

Und wenn ihr betet, sollt ihr nicht sein wie die Heuchler, denn sie lieben es, in den Synagogen und an den Ecken der Straßen stehend zu beten, damit sie von den Menschen gesehen werden. Wahrlich, ich sage euch, sie haben ihren Lohn dahin. Wenn du aber betest, so geh in deine Kammer, und wenn du deine Tür geschlossen hast, bete zu deinem Vater, der im Verborgenen ist! Und dein Vater, der im Verborgenen sieht, wird dir vergelten.

Uli in st.eckdose am 01.12.2011 um 11.11 Uhr

 Drucken | 

Auch ansehen:

Kommentare

Kommentar:

Hi Uli,

ich lese jetzt intensiv Eure Website, die Begeisterung über ehrliche Objektive Darstellungsversuche und fundierte Quellenangaben steigt.

Das Zitat aus der Bergpredigt war mir bekannt und entspricht auch meiner Ansicht.

In Gegenüberstellung des Islam und des Christentums bleibt zu sagen, das der Unterschied zwischen den Kulturen noch immer darin besteht, das beispielsweise der Islam auf dem Weg der Säkulärisierung den Glaubensfragen einen hohen Stellenwert beimisst und die Trennung zwischen politischen und reinen Glaubensfragen unter aktueller Regierungsführung nicht vollzogen ist.

Somit ist er enger mir seiner Glaubenstradition verwoben.

Der christlichen Glauben hingegen wird zunehmend von der modernen Konsumeinstellung und wirtschaftlichen Interessen absorbiert.

Im Bereich Wissenschaft und Bildung stehen belegbare, messbare und fundierte Errungenschaften in hohem Ansehen.

Diese tun auch Not,um 7 Milliaren Menschen für uns, die Nachkommen und für unseren Planeten ökologisch und ökonomisch (Ressourcen)tragbar zu halten.

Gruß A. Camira

Camira am 22.06.2013 um 08.45 Uhr.


Kommentar verfassen

 

Damit wir auch wissen, dass Du ein Mensch bist, musst Du unten in das Feld „Sicherheits-Code“ bitte noch die Buchstaben oder Zahlen aus dem Bild links abtippen.

Die Felder mit * sind verpflichtend.

Datenschutz-Hinweis: Alle Daten, die in dieses Formular eingetragen werden, können auf dieser Seite als Einträge angezeigt werden. Zusätzlich werden IP-Adresse und Zeitpunkt der Übermittlung in einer Datenbank gespeichert, um im Falle strafrechtlich relevanter Eintragungen die Herkunft nachweisen zu können.