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Der Blog des Goldseelchen-Verlags
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Der Schutz einer Wortmarke ist begrenzt

Goldbär gegen Lindt-Teddy


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Bild: Uli
 (© Eckdose)

Markenrecht ist nicht einfach: Eine geschützte Wortmarke schließt keinesfalls jegliche Andeutung oder Nachbildung aus. Das ist nun die Sachlage nach dem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshof vom 23. September 2015 im Verfahren Haribo gegen Lindt. Der Vorwurf einer unlauteren Nachahmung wurde in der dritten Instanz abgewiesen.

Kämpfen zwei Bären in der Arena. Wer gewinnt?

In der Ausgangslage des Ringens war der Sieg noch keineswegs klar. Beide Bären hatten unterschiedliche Stärken, einige Gemeinsamkeiten. Auf beide würde der Name „Goldbär“ passen.

Der Rechtsstreit begann im Jahr 2011. Der Schweizer Schokoladenfabrikant Lindt hat mit seinem „Lindt Gold-Hasen“ einen österlichen Verkaufsschlager im Sortiment. Die Goldfolien-verpackten Schokoladentiere mit rotem Halsband und Glöckchen finden aber keinen ganzjährigen Absatz. Darum wurde im Frühsommer 2011 ein neues Produkt für das Herbst- und Wintersortiment angekündigt: ein Teddybär. Die Form ist dem sitzenden Plüschtier nachempfunden. Es hat ein eher plattes Gesicht, angedeutete Stummelärmchen und -beinchen ragen nach vorne. Wie der Lindt-Hase sollte das Schokoladentier in Goldfolie verpackt und mit einem roten Halsband und Glöckchen vertrieben werden.

Bei Haribo in Bonn war man über diese Ankündigung alles andere als glücklich. Bereits seit 1964 hält man die Wort-Bild-Marke „Gold-Bären“ als Handelsmarke für Wein- und Fruchtgummibonbons in Bärengestalt. 1976 kommt ein Markenschutz für die Wortmarke „Goldbären“ dazu. Im nach wie vor rechtlich geschützten Original-Packungs-Design ist ein sitzender gelber Teddy mit roter Halsschleife zu sehen. Nach einem Relaunch hat der Goldbär sein heute bekanntes Aussehen: gelbes Fell, rote Schleife, die rechte Pfote zur Präsentation erhoben. Das Wort im Singular, „Goldbär“, ist erst seit 1999 eine geschützte Marke für Süßigkeiten und einige weitere Produkte der Firma Haribo. Die Rechte an der Wortmarke hielt daneben auch die Großbäckerei Stauffenberg aus Gelsenkirchen, die derzeit kurz vor der Schließung steht. Sie ließ sich 1967 „Goldbär“ für Backwaren eintragen.

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Uli in Lebenskunde am 24.09.2015 um 15.31 Uhr

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