Zur Startseite Eck.Dose

Der Blog des Goldseelchen-Verlags
für Tagfalter und Nachtdenker

Der Blog des Goldseelchen-Verlags



Sprachgeschichtliche Notiz

Henseler und das Hänseln

Seite 2 von 2

Damit der Name von „hänseln“ kommen kann, müsste von 1350 bis etwa 1600, als die Namen ihre feste Form erhielten, das Wort „hänseln“ – oder „henseln“, „henzeln“ – existiert haben, im entsprechenden Raum und in entsprechender Form.

Das etymologische Wörterbuch ist so nett und nimmt uns die Recherche ab. Dort finden wir unter „hänseln“, dass es ursprünglich das mit Leistungen verbundene Aufnahmeritual der Hanse oder einer Gesellschaft von Männern, meist Kaufleuten, bezeichnet. Man wurde also gehänselt, um Mitglied werden zu können. Das wäre etwa so, wie wenn vom Aufnahmeritual in einen Rockerklub vom „Rockern“ gesprochen würde.

Allerdings ist „hänseln“ erst seit dem 17. Jahrhundert belegt. Da war der Name Henseler schon festgeschrieben. Ältere Varianten des Wortes sind „hansen“ oder „hensen“. Sie bedeuteten nicht das später meist scherzhafte Aufnahmeritual, sondern schlichtweg die Aufnahme in eine Hanse, einen Männerbund.

Somit ist weder der Vorgang des Hänselns als scherzhaftes Trietzen, noch das Verb an sich der Ursprung des Namens. Henseler muss eine Nebenform von Hänsel, dem kleinen Hans, sein. Dass Pauline Henseler auf dem Schulhof als Hänsler ihrer Mitschülerinnen auftritt, ist zwar fies, aber liegt gewiss nicht am Namen.

Artikel-Seite:
12

Uli in Geschichte am 24.09.2017 um 11.40 Uhr

 Drucken | 

Auch ansehen:

Kommentar verfassen

 

Damit wir auch wissen, dass Du ein Mensch bist, musst Du unten in das Feld „Sicherheits-Code“ bitte noch die Buchstaben oder Zahlen aus dem Bild links abtippen.

Die Felder mit * sind verpflichtend.

Datenschutz-Hinweis: Alle Daten, die in dieses Formular eingetragen werden, können auf dieser Seite als Einträge angezeigt werden. Zusätzlich werden IP-Adresse und Zeitpunkt der Übermittlung in einer Datenbank gespeichert, um im Falle strafrechtlich relevanter Eintragungen die Herkunft nachweisen zu können.