Zur Startseite Eck.Dose

Der Blog des Goldseelchen-Verlags
für Tagfalter und Nachtdenker

Der Blog des Goldseelchen-Verlags



Trennung von Staat und Medien

Es gab eine Zeit, in der es selbstverständlich war, dass Staat und Kirche eine Einheit bildeten. Dass das Staatsoberhaupt zugleich das Oberhaupt der Staatskirche war, erschien ganz natürlich. Schließlich gab es kaum Unterschiede in den Konfessionen. Und dass der katholische König von Bayern der oberste Bischof seiner evangelischen Untertanen war, störte auch niemanden. Wer sein Geld vom Staat bekommt, hält auch keine allzu regierungskritische Predigt.

Wer in Deutschland gegenwärtig noch den Ruf nach einer Trennung von Staat und Kirche erhebt, dem geht es zumeist um eines: Er möchte als steuerzahlendes Nicht-Kirchenmitglied nicht, dass der Staat an Glaubensgemeinschaften Geld gibt. Man könnte auch umgekehrt argumentieren. So braucht etwa der deutsche Staat die anerkannten Religionsgemeinschaften um seine Bürger zu Demokratie und toleranter Weltoffenheit erziehen zu lassen. Mit den finanziellen Förderungen erkauft sich die Regierung moralische Zustimmung für ihr Handeln. Weil jetzt aber die Pastoren ihr Geld nicht mehr direkt vom Staat bekommen, hält so die Bundesrepublik ihre weltanschauliche Neutralität ein.

Ein Land kann keine Meinung haben

Ein anderer Bereich, in dem Trennung Not tut, betrifft weit mehr Menschen. Der Staat und die Medien. Es gibt zwar einige, die sich über die Höhe der Rundfunkbeiträge, das sinkende Niveau im Programm des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks und tendenziöse Berichterstattung echauffieren. Allerdings ist die Mehrheit der Bürger ganz zufrieden mit der Mischung aus Unterhaltung, Information und Bildung, wie sie die Sender der ARD, das ZDF oder der Deutschlandfunk bieten.

Es spricht grundsätzlich auch nichts dagegen, dass der Staat die Erziehung und Information seiner Bürger mit einem staatlichen Rundfunk bestellt. Die Bundesrepublik Deutschland an sich ist im Parteien- und Personenspektrum weitgehend meinungslos, schließlich ist sie auch keine Person. Ein Land kann keine Meinung haben. Was im Interesse des Staates ist, bestimmen das Grundgesetz und weitere Gesetze. Über Verfehlungen wachen die zum Glück unabhängigen Gerichte. Aus der rechtlichen Basis und den daraus folgenden Anforderungen an die Gesinnung der Bürger entsteht einiges an Material, das ein staatlicher Rundfunk bespielen kann.

Trennt Staat und Medien!

Eine Gefahr für die Demokratie stellen enge Verbindungen zwischen regierenden Personen und Zuständigen in den Medien dar. Die Aufsicht über den Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk führt kein demokratisch gewähltes Gremium, sondern eine bestellte Gruppe, die die Gesellschaft repräsentieren soll. In den Aufsichtsräten sitzen jedoch auch amtierende Politiker. Anders als der Staat sind diese nicht nur an der Erziehung der Bürger zu vernünftigen, gesetzeskonformen Wesen interessiert, sondern auch daran, wiedergewählt zu werden. Dieser Missstand ist leider ein alter Hut. Auch die Tatsache, dass die Regierungen der Bundesländer darüber entscheiden, wie viel Geld die öffentlichen Sender erhalten, wird zu Recht schon lange kritisiert. Es wäre eine Dummheit, dem Sender, der einen in der Öffentlichkeit gut dastehen lässt, das Geld zu entziehen.

Die scheinbar von der Gesellschaft getragenen Medien sind Medien der jeweiligen Staatsoberhäupter. Es sind die Regierungen, die über das Geld entscheiden, das die Existenz der Medien sichert. Wie bei den Staatskirchen gilt: Wer sein Geld vom Staat bekommt, hält auch keine allzu regierungskritische Predigt.

Uli in Medien am 20.07.2017 um 19.00 Uhr

 Drucken | 

Auch ansehen:

Kommentar verfassen

 

Damit wir auch wissen, dass Du ein Mensch bist, musst Du unten in das Feld „Sicherheits-Code“ bitte noch die Buchstaben oder Zahlen aus dem Bild links abtippen.

Die Felder mit * sind verpflichtend.

Datenschutz-Hinweis: Alle Daten, die in dieses Formular eingetragen werden, können auf dieser Seite als Einträge angezeigt werden. Zusätzlich werden IP-Adresse und Zeitpunkt der Übermittlung in einer Datenbank gespeichert, um im Falle strafrechtlich relevanter Eintragungen die Herkunft nachweisen zu können.